Gebührenordnung für Tierärzte
Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Die GOT ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren.
Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung. Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Praxis.
Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind in der GOT mit ihrem Gebührensatz beziffert. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen. Die Gebührensätze der medizinischen Einzelschritte müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können.
Weitere Information und eine Einsicht in die GOT finden Sie bei: www.tieraerzteverband.de
Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend – Verstöße werden geahndet!